Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht OLG Hamm Datum 21.02.1994 Aktenzeichen 6 U 225/92; NJW-RR 1995, 599 Sachverhalt Die Klägerin ging mit ihrem unangeleinten Dackel im Stadtpark spazieren, als sich die Beklagte mit einem Rottweiler näherte. Als der Rottweiler nahe genug an den mit Bellen auf sich aufmerksam machenden Dackel herangelangt war, griff er ihn an, sprang im Verlaufe des Kampfes auch die Halterin des Dackels an und fügte dieser einen Bruch des ersten Lendenwirbels zu. Das LG hat 19.552,14 DM, 12 000 DM Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden zuerkannt. Beurteilung Die von dem Dackel ausgehende Tiergefahr trat in dem Augenblick zurück, als sich der Angriff des Rottweilers nicht mehr auf das (provozierende) Tier richtete, sondern auf dessen Halterin. Halter und Hüter des Rottweilers waren somit zum Ersatz des vollen Schadens verpflichtet. Entscheidung Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten führten zur Verurteilung zu einer zusätzlichen Zahlung von 7.374,10 DM, 13.000 DM Schmerzensgeld und einer monatlichen Rente. Zurück zur Übersicht