Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

OLG Düsseldorf

25.05.1994

15 W 13/94; NJW-RR 1995, 281

Sachverhalt

Der Hund des Antragsgegners zu 3. hatte den Spielkameraden des Antragstellers in den linken Oberschenkel gebissen und sodann die flüchtende Kindergruppe in Richtung Straße verfolgt. Der Antragsteller hatte sich kurz vor dem Erreichen der Straße nach dem Hund umgedreht und lief gleichsam blindlings auf die Straße. Dort wurde er vom PKW des Antragsgegners zu 1., welcher bei der Antragsgegnerin zu 2. haftpflichtversichert war, erfasst. Das LG hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

Beurteilung

Die Flucht des Elfjährigen war Folge der durch den Hund gesetzten Tiergefahr. Dadurch, dass das Kind sich zur Überprüfung des Abstands zum Hund umdrehte, bevor es auf die Straße lief, unterbrach die gesetzte Ursachenkette nicht. Jedoch war das Umschauen unmittelbar vor Überquerung der Fahrbahn ein Fehlverhalten, das dem Geschädigten als Mitverursachungsbeitrag in Höhe von 2/3 angerechnet wurde.

Entscheidung

Die Beschwerde des Antragstellers war zu 1/3 erfolgreich.