Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OLG Düsseldorf Datum 25.05.1994 Aktenzeichen 15 W 13/94; NJW-RR 1995, 281 Sachverhalt Der Hund des Antragsgegners zu 3. hatte den Spielkameraden des Antragstellers in den linken Oberschenkel gebissen und sodann die flüchtende Kindergruppe in Richtung Straße verfolgt. Der Antragsteller hatte sich kurz vor dem Erreichen der Straße nach dem Hund umgedreht und lief gleichsam blindlings auf die Straße. Dort wurde er vom PKW des Antragsgegners zu 1., welcher bei der Antragsgegnerin zu 2. haftpflichtversichert war, erfasst. Das LG hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Beurteilung Die Flucht des Elfjährigen war Folge der durch den Hund gesetzten Tiergefahr. Dadurch, dass das Kind sich zur Überprüfung des Abstands zum Hund umdrehte, bevor es auf die Straße lief, unterbrach die gesetzte Ursachenkette nicht. Jedoch war das Umschauen unmittelbar vor Überquerung der Fahrbahn ein Fehlverhalten, das dem Geschädigten als Mitverursachungsbeitrag in Höhe von 2/3 angerechnet wurde. Entscheidung Die Beschwerde des Antragstellers war zu 1/3 erfolgreich. Zurück zur Übersicht