Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hunde

LG Coburg

14.06.2002

20614; LG Coburg 14.06.2002; 33 S 46/02; NJW-RR 2003, 20

Sachverhalt

Der Berner-Sennenhund-Rüde des Klägers wurde mehrfach vom Schäferhund- Rüden des Beklagten angegriffen. Der Hund des Klägers riss sich von der Leine los und war nur schwer wieder unter Kontrolle zu bringen. Nach Raufereien mussten beide Tiere tierärztlich behandelt werden. Nach Auskunft des Beklagten zeigte der Schäferhund die Aggressionen ausschließlich in Bezug auf den Hund des Klägers.

Beurteilung

Das LG stellte fest, wechselseitige Tiergefahr schließe einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB nicht aus, sondern ggf. nur ein. Der Anspruch wäre nur dann ausgeschlossen gewesen, wenn der Eigentümer des verletzten Tieres einen so gravierenden Verursachungsbeitrag gesetzt hätte, dass dagegen der Beitrag des Gegners gänzlich zurückträte.

Entscheidung

Auf die Berufung des Klägers hin hat das LG die Beklagte unter Androhung von Zwangsgeld verurteilt, künftige Angriffe auf den Hund des Klägers zu verhindern.