Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hunde

OLG Köln

13.08.2002

20813; OLG Köln; 13.08.02; 9 U 185/00; NJW-RR 2003, 884

Sachverhalt

Der Kläger hatte die Leine seines Hundes fest um den Lenker des Fahrrades gewickelt, auf welchem er fuhr. Durch einen unangeleinten Hund, der von drei Kindern auf der anderen Straßenseite geführt wurde, kam es zum Sturz, dessen nähere Umstände streitig waren. Das LG hat die Klage auf Schadensersatz abgewiesen.

Beurteilung

Durch das Umwickeln des Fahrradlenkers in der Nähe des bei drei Kindern freilaufenden Hundes hat sich weit überwiegend die Tiergefahr beim Hund des Klägers verwirklicht. Obwohl die Befestigung der Leine am Fahrrad weder straßenverkehrs- noch tierschutzrechtlich zu beanstanden war, hat der Kläger in der konkreten Situation die erforderliche Sorgfalt schwer missachtet, indem er nicht stehen blieb und abstieg.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.