Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht LG Hanau Datum 16.01.2003 Aktenzeichen 30116; LG Hanau; 16.01.03; 1 O 1130/02; NJW-RR 2003, 457 Sachverhalt Die stellvertretende Vorsitzende des beklagten Tierheimes führte drei Hunde aus, die dem Tierheim übereignet worden waren. Einer der Hunde sprang die spazieren gehende Klägerin an, so dass diese zu Boden stürzte. Die Klägerin erlitt am Handgelenk eine distale Radiusfraktur sowie am linken Bein eine sub- und pertrochantäre Oberschenkeltrümmerfraktur. Beurteilung Die Beklagte hatte die Bestimmungsmacht über den fraglichen Hund, kommt satzungsgemäß aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres auf, nimmt den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch und trägt das Risiko seines Verlustes. Sie ist somit Tierhalter i.S.d. § 833 BGB. Der Zweck dieses Idealvereins war nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Die Tiere waren für die Beklagte nicht das erforderliche Mittel, um die satzungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Vielmehr ist die Obhut und Pflege der Tiere selbst die Aufgabe, die der Verein sich gestellt hat. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht