Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OLG Frankfurt Datum 09.09.2004 Aktenzeichen 40909; OLG Frankfurt; 09.09.04; 26 U 15/04; MDR 2005, 273; NJW-RR 2004, 1672; (LG Wiesbaden) Sachverhalt Der Hund wurde als Wachhund zur Sicherung eines Werksgeländes angeschafft und eingesetzt, ohne über eine entsprechende Ausbildung oder sonstige hierzu qualifizierende Eigenschaften zu verfügen. Die Klägerin zog den Hund am Schwanz und wurde gebissen. Beurteilung Ein besonderes berufsbedingtes Sicherungsbedürfnis lag nicht schon aufgrund von Diebstählen auf dem Werksgelände oder der örtlichen Lage des Betriebes vor. Der Hund diente allenfalls einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherheitsbedürfnis, was nicht ausreichte, um den Hund als Nutztier qualifizieren zu können. Entscheidung Dem Beklagten stand der Entlastungsbeweis des § 833 BGB nicht offen. Zurück zur Übersicht