Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

OLG Frankfurt

09.09.2004

40909; OLG Frankfurt; 09.09.04; 26 U 15/04; MDR 2005, 273; NJW-RR 2004, 1672; (LG Wiesbaden)

Sachverhalt

Der Hund wurde als Wachhund zur Sicherung eines Werksgeländes angeschafft und eingesetzt, ohne über eine entsprechende Ausbildung oder sonstige hierzu qualifizierende Eigenschaften zu verfügen. Die Klägerin zog den Hund am Schwanz und wurde gebissen.

Beurteilung

Ein besonderes berufsbedingtes Sicherungsbedürfnis lag nicht schon aufgrund von Diebstählen auf dem Werksgelände oder der örtlichen Lage des Betriebes vor. Der Hund diente allenfalls einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherheitsbedürfnis, was nicht ausreichte, um den Hund als Nutztier qualifizieren zu können.

Entscheidung

Dem Beklagten stand der Entlastungsbeweis des § 833 BGB nicht offen.