Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

LG Essen

17.03.2005

50317; LG Essen; 17.03.05; 12 O 307/ 03; NJW-RR 2005, 1110

Sachverhalt

Die eineinhalbjährige Klägerin wurde in der Wohnung der Beklagten durch deren Hund ins Gesicht gebissen, während die Beklagte das Tier bei den drei Kindern allein im Wohnzimmer zurückließ. Zwei Jahre zuvor hatte der Hund schon einmal ein Kind gebissen. Weder die Mutter der Klägerin noch die Beklagte sahen einen Anlass zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Kindern.

Beurteilung

Die Beklagte war als Halterin des Hundes zum Ersatz der durch den Hund verursachten Schäden unabhängig davon verpflichtet, ob sie an dem Vorfall ein Verschulden traf. Die eineinhalbjährige Klägerin war nicht deliktsfähig und somit ihr eventuelles Mitverschulden nicht zu berücksichtigen. Ein Mitverschulden der Mutter war ihr nicht zuzurechnen.

Entscheidung

Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 18.000 Euro, Erstattung der Kosten zur Erstellung eines Arztberichtes sowie zukünftiger Operationskosten.