Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OLG Zweibrücken Datum 12.05.2006 Aktenzeichen 60512; OLG Zweibrücken; 12.05.06; 2 UF 87/05; NJW-RR 2007, 124 Sachverhalt Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Betrages für die Betreuung des gemeinsamen Hundes durch die Klägerin. Die Parteien vereinbarten, dass der Beklagte bis zum Tod des Hundes zahlen sollte. Die Zahlungen stellte der Beklagte jedoch ein. Er habe den Vertrag wirksam gekündigt. Beurteilung Haben die Parteien aus Anlass ihrer Trennung vereinbart, dass zum Zweck der Unterhaltung eines gemeinsam angeschafften Hundes monatliche Zahlungen erbracht werden sollen, so kann die Vereinbarung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden, dessen Vorliegen der Beklagte beweisen muss. Entscheidung Die Berufung des Beklagten war insofern erfolglos, als dass die Verpflichtung zur Zahlung auch weiterhin besteht. Zurück zur Übersicht