Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

OLG Zweibrücken

12.05.2006

60512; OLG Zweibrücken; 12.05.06; 2 UF 87/05; NJW-RR 2007, 124

Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Betrages für die Betreuung des gemeinsamen Hundes durch die Klägerin. Die Parteien vereinbarten, dass der Beklagte bis zum Tod des Hundes zahlen sollte. Die Zahlungen stellte der Beklagte jedoch ein. Er habe den Vertrag wirksam gekündigt.

Beurteilung

Haben die Parteien aus Anlass ihrer Trennung vereinbart, dass zum Zweck der Unterhaltung eines gemeinsam angeschafften Hundes monatliche Zahlungen erbracht werden sollen, so kann die Vereinbarung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden, dessen Vorliegen der Beklagte beweisen muss.

Entscheidung

Die Berufung des Beklagten war insofern erfolglos, als dass die Verpflichtung zur Zahlung auch weiterhin besteht.