Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Hund, Schafe

OLG Hamm

14.03.1994

940314; 6 U 7/93; NJW-RR 1995, 279

Sachverhalt

Der Schäferhundrüde des Klägers war während eines Spaziergangs in die Schafweide des Beklagten eingedrungen, woraufhin die Schafe in Panik gerieten und davonliefen. Der Hund folgte den Schafen. Der Beklagte tötete den Hund mit zwei Schüssen aus seiner Schrotflinte, da sich das Tier in ein trächtiges Schaf verbissen hatte. Der Kläger verlangte Ersatz für den Wert des Hundes sowie entgangene Deckeinnahmen. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Da sich der Hund auch nach Versuchen der Ehefrau des Beklagten, den Hund mit Stockhieben vom Schaf zu trennen, nicht entfernen ließ, hatte der Beklagte aus Notwehr gehandelt. Er handelte nicht rechtswidrig, da von dem Hund eine noch drohende Gefahr für das Eigentum des Beklagten am Schaf ausging.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.