Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Jagd Tier Wild Gericht BGH Datum 15.12.2005 Aktenzeichen 51215; III ZR 10/05 Sachverhalt Die Kläger waren Miteigentümer mehrerer Grundstücke, die Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks waren. Der Beklagte war dessen Jagdpächter und errichtete einen Hochsitz auf dieser Fläche. Die Kläger, die als Veganer die Jagd auf Tiere aus ethischen Gründen gänzlich ablehnten, verlangten Beseitigung eines vom Beklagten auf einem dieser Grundstücke ohne ihre Einwilligung errichteten Hochsitzes. Der Beklagte verlangte widerklagend die Duldung eines Hochsitzes und einer Anfütterungsstelle. AG und LG haben die Kläger abgewiesen. Beurteilung Die Eigentümer eines zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks können die Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch den Jagdpächter auf dieser Fläche nicht aus Gewissensgründen verweigern. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, da ein Eingriff in ihre eigene Lebensführung mit der passiven Duldung der Jagdausübung nicht verbunden ist. Die Abspaltung des Jagdrechts vom Grundeigentum war eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums und somit kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie. Mit diesem Jagdausübungsrecht war auch die Errichtung jagdlicher Anlagen verbunden. Entscheidung Die Revision blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht