Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht OLG Köln Datum 16.12.1992 Aktenzeichen 27 U 92/92; NJW-RR 1993, 920 Sachverhalt Die Klägerin versorgte auf Wunsch des Beklagten während dessen Ortsabwesenheit seine Pferde. Beim Ausmisten einer Pferdebox wurde sie von einem Pferd getreten. Ihre auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtete Klage wurde vom LG abgewiesen. Beurteilung Es handelte sich bei der Verletzung der Klägerin um einen Arbeitsunfall, da sie die Tätigkeit nicht im Eigeninteresse ausführte. Es bestand damit ein Anspruch nur gegen die Unfallversicherung, nicht daneben gegen den Beklagten Da die gesetzliche Unfallversicherung jedoch keinen Ersatz für immaterielle Schäden vorsah, konnte die Klägerin keinen Ersatz verlangen. Entscheidung Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht