Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Dressurpferd Gericht LG Karlsruhe Datum 04.01.1996 Aktenzeichen 4 O 40/94; NJW-RR 1997, 468 Sachverhalt Das Dressurpferd Rembrandt, welches bereits mehrere Olympiasiege und Weltmeisterschaften gewonnen hatte, nahm mit dem Pferd des Beklagten gleichzeitig an einer Siegerehrung auf dem Turnierplatz teil. Gegen Ende der Meisterehrung trat die Stute der Beklagten mit ihrem eisenbeschlagenen Hinterbein nach Rembrandt aus und zerschmetterte dessen rechtes Kniegelenk. Die Klägerin verlangten Ersatz entgangener Preisgelder und Nutzungsausfallschaden. Beurteilung Die Erreichung vorderster Plätze bei den bevorstehenden Turnieren wurde nicht angezweifelt. Als Nutzungsentschädigung wären nur solche Lebensgüter geschützt, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung war. Die konkrete Bemessung des Nutzungsausfalls deckte sich mit den veranschlagten Preisgeldern. Entscheidung Das LG hat einen Nutzungsausfallschaden verneint, der Klage aber ansonsten stattgegeben. Zurück zur Übersicht