Urteil: Details

Zivilrecht

Pferde

Pferde

OLG Schleswig

20.11.2003

7 U 72/01; NJW-RR 2004, 382

Sachverhalt

Nach einer Pferdeschau geriet der Kläger mit seinem Ponyhengst hinter den Ponyhengst des Beklagten, als beide die Tiere vom Gelände führten. Das Pferd des Beklagten trat nach hinten aus und traf den Kläger im Gesicht. Dieser erlitt einen dreifachen Kieferbruch und ein abgerissenes Ohrläppchen. Das LG gab dem Schadensersatzanspruch statt, die Berufung des Beklagten hatte Erfolg.

Beurteilung

Der Geschädigte musste, da er selbst ein Pferd bei sich führte, zu dem anderen Pferd einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, damit sich nicht zwischen den Pferden ein Rivalitätsgefühl entwickelte. Er ging jedoch ohne Not so dicht an dem fremden Pferd vorbei, dass er dessen Angriffs- und Verteidigungsbewegungen ausgesetzt war. Aufgrund der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung war eine Haftung wegen überwiegenden Mitverschuldens ausgeschlossen.

Entscheidung

Die Anschlussberufung des Klägers war erfolglos.