Urteil: Details

Zivilrecht

Pferde

Pferd

AG Hannover

11.07.2006

455 C 3962/06; RdL 2007, 10

Sachverhalt

Der klagende Reitverein erwarb von der Beklagten einen Wallach. Das Pferd sollte 3 ½ Jahre alt sein. Nachdem es Schwierigkeiten gab, stellte ein Tierarzt fest, dass das Pferd zum Zeitpunkt des Kaufes erst 2 ½ Jahre alt war. Daraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt, die Beklagte bot den Umtausch an, welches der Kläger ablehnte. Dieser begehrt nun die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Pferdes.

Beurteilung

Auch bei einem Viehkauf ist dem Verkäufer im Falle der Mangelhaftigkeit grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Ferner steht beim Viehkauf der Umstand eines Stückkaufs einer Nachlieferung dann nicht entgegen, wenn es sich bei der Kaufsache um ein Tier handelt, das nicht in erster Linie individuell aufgrund seiner Persönlichkeit, sondern zur gewerblichen Nutzung ausgesucht wurde, weil es sich dann um eine vertretbare Sache handelt.

Entscheidung

Das AG hat die Klage abgewiesen.