Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht LG Verden Datum 19.01.2007 Aktenzeichen 8 O 255/06; RdL 2007, 93 Sachverhalt Der Beklagte Pferdezüchter verkaufte der Klägerin ein Reitpferd. Dem lag ein Röntgenbefund der Beine zugrunde. Die Tochter der Klägerin hatte das Pferd zuvor ausprobiert. Die Klägerin behauptet, dass Pferd habe bereits einen Monat nach dem Kauf Defizite in der Rittigkeit und etwa ein halbes Jahr später auch Lahmheiten gezeigt. Der Sachverständige konnte dieses nicht bestätigen. Er stellte lediglich engstehende Brustwirbelkörper fest, die sich jedoch nicht auswirkten. Beurteilung Der röntgenologische Befund sich annähernder Dornfortsätze ohne klinischen Befund stellt ebenso wenig einen Mangel dar, wie die bloße Möglichkeit einer Erkrankung. Beweispflichtig für den Zusammenhang zwischen Befunden und den behaupteten Mängeln wäre die Klägerin gewesen. Die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift in dieser Konstellation nicht. Entscheidung Die Klage wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht