Urteil: Details

Zivilrecht

Pferde

Pferd

LG Verden

19.01.2007

8 O 255/06; RdL 2007, 93

Sachverhalt

Der Beklagte Pferdezüchter verkaufte der Klägerin ein Reitpferd. Dem lag ein Röntgenbefund der Beine zugrunde. Die Tochter der Klägerin hatte das Pferd zuvor ausprobiert. Die Klägerin behauptet, dass Pferd habe bereits einen Monat nach dem Kauf Defizite in der Rittigkeit und etwa ein halbes Jahr später auch Lahmheiten gezeigt. Der Sachverständige konnte dieses nicht bestätigen. Er stellte lediglich engstehende Brustwirbelkörper fest, die sich jedoch nicht auswirkten.

Beurteilung

Der röntgenologische Befund sich annähernder Dornfortsätze ohne klinischen Befund stellt ebenso wenig einen Mangel dar, wie die bloße Möglichkeit einer Erkrankung. Beweispflichtig für den Zusammenhang zwischen Befunden und den behaupteten Mängeln wäre die Klägerin gewesen. Die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift in dieser Konstellation nicht.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen.