Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Hasen

OLG Nürnberg

17.12.1992

8 U 2451/92; NJW-RR 1993, 995

Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die beklagte Versicherung aus einer Kfz-Teilversicherung wegen der Folgen eines Unfalls in Anspruch, der sich bei dem Ausweichen vor zwei auf der Fahrbahn auftauchenden Hasen ereignete. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Der Zusammenstoß zwischen den Hasen und dem Pkw hätte an letzterem keinen erheblichen Schaden verursacht. Die Fahrerin hatte somit falsch reagiert. Dennoch blieb das Fehlverhalten unterhalb der Schwelle zur groben Fahrlässigkeit. Die Versicherung blieb somit leistungspflichtig.

Entscheidung

Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg.