Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Hase

LG Saarbrücken

17.01.1997

14 O 347/94; NJW-RR 1997, 1389

Sachverhalt

Der Kläger hat die Beklagte aus einer Fahrzeugteilversicherung in Anspruch genommen mit der Begründung, es sei ein Hase beim Überqueren der Autobahn von der Mittelleitplanke aus in sein Fahrzeug gelaufen. Er habe instinktiv gebremst, sei dabei ins Schleudern geraten und habe mit der Leitplanke kollidiert. Die Beklagte hat die Kollision mit dem Hasen bestritten.

Beurteilung

Hasen können bei Gefahr keinen unterirdischen Bau aufsuchen, so dass sie sich starr in die Sasse drücken müssen, um bei Herannahen eines Verfolgers mit über 50 km/h in Sätzen von bis zu 2,5m zu fliehen. In der Nähe der Unfallstelle befand sich eine Kulturlandschaft, in der Feldhasen im Gegensatz zu Großwild durchaus leben konnten. Am Fahrzeug wurden Fell- und Blutspuren eines Feldhasen gefunden.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.