Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Fuchs Gericht OLG Koblenz Datum 31.10.2003 Aktenzeichen 10 U 1442/02; NJW-RR 2004, 118 Sachverhalt Der Kläger hatte beim Durchfahren einer lang gezogenen Kurve einen Fuchs entdeckt, der die Fahrbahn überqueren wollte und ihm vor das Fahrzeug lief. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, zog er nach rechts und geriet dabei in den am Fahrbahnrand befindlichen Graben, wieder auf die Fahrbahn und überschlug sich. Der Kläger begehrte Zahlung aus der Vollkaskoversicherung. Das LG gab der Klage statt. Beurteilung Bei der Wahrnehmung des sog. Rettungsrechts zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens müsste es sich um einen geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch der Schadensminderung gehandelt haben. Es genügte nicht, dass die beabsichtigte Abwendung des Versicherungsschadens lediglich eine Reflexwirkung der Rettungshandlung war. Das Ausweichen des Klägers konnte nicht als willensgesteuerter Vorgang qualifiziert werden. Entscheidung Die Berufung der Beklagten führte zur Klageabweisung. Zurück zur Übersicht