Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Hund Gericht AG Wetzlar Datum 11.08.2005 Aktenzeichen 39 C 949/04; NZV 2006, 428 Sachverhalt Der Hund der Beklagten lief dem Kläger außerorts vor den Pkw, so dass der Kläger ausweichen musste, welches auch zunächst gelang. Bei dem Versuch das Fahrzeug wieder auf die rechte Spur zu steuern, erfasste dann aber der Kläger den zurücklaufenden Hund, so dass an dem Pkw ein Sachschaden entstand. Nachdem die Beklagte 80 % regulierte, begehrt der Kläger nunmehr die volle Höhe. Beurteilung Besteht für den Führer eines Pkw die Möglichkeit, die Kollision mit einem außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf die Straße laufenden Hund durch ein (weiteres) Ausweich- oder Bremsmanöver zu vermeiden, haftet der Halter für den unfallbedingten Sachschaden in Höhe der einfachen Betriebsgefahr des Fahrzeugs (hier: 25 %) Entscheidung Die Klage wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht