Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie sonstige Tier Katzen,Hunde Gericht OLG Karlsruhe Datum 13.10.1989 Aktenzeichen 10 U 204/88; NJW 1990, 719 Sachverhalt Die Beklagten hatten nachts aus der Versuchstieranlage der Klägerin 37 Katzen und 4 Hunde entwendet. Die Klägerin verlangte 3 ½ Jahre später von den Beklagten als Beteiligte der „Tierbefreiungsaktion“ Schadensersatz für die entwendeten Tiere. Die Klage gegen den zur der Aktion aufrufenden Beklagten wurde wegen Verjährung abgewiesen, der andere Beklagte zur Zahlung von 9.630 DM verurteilt. Beurteilung Die Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis unterlagen trotz des Zusammentreffens mit den Ansprüchen aus unerlaubter Handlung nicht der kurzen Verjährung des § 852 BGB. Entscheidung Die Berufungen des Klägers sowie des verurteilten Beklagten wurden zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht