Urteil: Details

Zivilrecht

sonstige

Katzen,Hunde

OLG Karlsruhe

13.10.1989

10 U 204/88; NJW 1990, 719

Sachverhalt

Die Beklagten hatten nachts aus der Versuchstieranlage der Klägerin 37 Katzen und 4 Hunde entwendet. Die Klägerin verlangte 3 ½ Jahre später von den Beklagten als Beteiligte der „Tierbefreiungsaktion“ Schadensersatz für die entwendeten Tiere. Die Klage gegen den zur der Aktion aufrufenden Beklagten wurde wegen Verjährung abgewiesen, der andere Beklagte zur Zahlung von 9.630 DM verurteilt.

Beurteilung

Die Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis unterlagen trotz des Zusammentreffens mit den Ansprüchen aus unerlaubter Handlung nicht der kurzen Verjährung des § 852 BGB.

Entscheidung

Die Berufungen des Klägers sowie des verurteilten Beklagten wurden zurückgewiesen.