Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Pferd Gericht OLG München Datum 26.07.1990 Aktenzeichen 1 U 2076/90; NJW-RR 1991, 478 Sachverhalt Die Klägerin hatte als Schmiedegehilfin beim Hufschmied gearbeitet. Während sie um das Pferd herumging, schlug dieses aus. Die Klägerin verlor fast alle Zähne, musste sich einer langwierigen prothetischen Behandlung unterziehen und trug nun eine Ober- und eine Unterkieferprothese. Das LG gab der Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 DM statt. Beurteilung Die Geschädigte hatte sich nicht in vollem Bewusstsein einer besonders risikoträchtigen Situation ausgesetzt, so dass ein Anspruch aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach bestand. Da ein Pferd grundsätzlich immer ausschlagen kann, es aber bereits mehrfach ohne Schwierigkeiten beschlagen worden war, war das Mitverschulden der Klägerin im Hinblick darauf, dass sie um das Pferd herumgegangen war, nur mit ¼ anzusetzen. Entscheidung Die Berufung des Beklagten hatte teilweise Erfolg. Zurück zur Übersicht