Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Kanarienvögel, Kapuzenzeisiche

OLG Hamm

29.10.1996

27 U 63/96; NJW-RR 1997, 344

Sachverhalt

Der Kläger hielt hinter seinem Wohnhaus in einer Holzhütte auf einer frei zugänglichen Wiese Kanarienvögel und Kapuzenzeisiche. Zwei 5 und 6 Jahre alte Kinder betraten die Hütte, bogen Drahtgittervolieren auf, so dass eine Reihe von Vögeln wegflogen oder verendeten, verschütteten Futter und verschmierten eine Wand mit Farbe. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Das sechsjährige Kind war von den Eltern der Großmutter zur Aufsicht überlassen, so dass keine Pflichtverletzung der Eltern vorlag. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Großmutter war ohne Bedeutung. Das fünfjährige Kind durfte von den Eltern in der Wohngegend ohne erhebliche Gefahren in viertelstündigen Zeiträumen bei jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit alleingelassen werden. Der Züchter der wertvollen und preisgekrönten Vögel hätte die Volieren gegen die Eindringungsversuche kleiner Kinder absichern müssen. Ihm war somit überwiegendes Eigenverschulden vorzuwerfen.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg.