Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Milchkühe Gericht OLG Karlsruhe Datum 09.12.1997 Aktenzeichen 4 U 68/97; AgrarR 1998, 223 Sachverhalt Der Hof des Klägers war auf Milchproduktion ausgerichtet. Der Beklagte verbot es dem Kläger, das vor dem öffentlichen Straßengelände auf seinem Grundstück verlaufende Wegstück außerhalb der Winterzeit zu überschreiten oder zu überfahren. Im Bereich des zweiten zum Betrieb des Klägers führenden Weges war das Gelände so steil, dass dieser Weg für den Schwerlastverkehr ungeeignet und in der Winterzeit überhaupt nicht zu befahren war. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Für die Milchabholung durch Molkereifahrzeuge und für Futtermitteltransporte war der Kläger zur Wahrung der ordnungsgemäßen Benutzung i.S.d. § 917 BGB auf den Straßenanschluss über das Grundstück des Beklagten angewiesen. Der entsprechende Ausbau des Weges durch den Kläger war durch öffentliche Mittel gesichert. Entscheidung Die Berufung des Klägers war erfolgreich. Zurück zur Übersicht