Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Fuchswallach Gericht OLG Düsseldorf Datum 16.03.1998 Aktenzeichen 1 U 114/97; NJW-RR 1999, 1622 Sachverhalt Der Beklagte war mit einem Heißluftballon abends nahe an den Hof des Klägers herangefahren. Bei Betätigung des Brenners war der Fuchswallach des Klägers erschrocken und riss sich los. Das Tier stand außerhalb der Stallungen an einer Kette angebunden. Das Pferd war infolge des Erschreckens nach hinten gefallen und überschlug sich. Dadurch waren zwei Brustwirbel gebrochen. Das LG hielt die Klage für unschlüssig. Beurteilung Den Halter des Luftfahrzeuges traf eine Gefährdungshaftung. Darin, dass das in der Nähe befindliche Pferd beim Landeanflug scheute, verwirklichte sich eine spezifische Ballongefahr. Den Halter eines Pferdes, das als Luxustier anzusehen war, traf auch bei einem normal empfindlichen Tier aufgrund der ihn belastenden Gefährdungshaftung ein Mitverschulden in Höhe von 1/3. Entscheidung Die Berufung hielt die Klage zu 2/3 für gerechtfertigt. Zurück zur Übersicht