Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Schafe Gericht LG Darmstadt Datum 25.11.1998 Aktenzeichen 7 S 201/98; NJW-RR 1999, 1630 Sachverhalt Eine Schafherde, die durch einen Elektrozaun aus Drahtgeflecht abgesperrt war, war ausgebrochen und hatte erhebliche Schäden verursacht. Der Geschädigte verlangte Ersatz vom Tierhalter. Beurteilung Die Absicherung durch das Drahtgeflecht wurde nicht als ausreichend angesehen in dem Fall, dass die Tiere nicht nur kurzfristig, sondern den ganzen Tag über oder nachts unbeaufsichtigt waren. Dem Tierhalter gelang die Darlegung der Beachtung seiner Aufsichtspflicht deshalb nicht. Entscheidung Die Klage war erfolgreich. Zurück zur Übersicht