Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Enten Gericht OLG Nürnberg Datum 11.06.2002 Aktenzeichen 1 U 3939/01; NJW-RR 2002, 1471 Sachverhalt Die Klägerin begehrte Unterlassung der Behauptung nicht artgerechter Haltung von Enten sowie Auskunft über den Verbleib und Herausgabe von Bild- und/ oder Filmmaterial. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Der Vorwurf nicht artgerechter Tierhaltung war nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung einzustufen. Er enthielt weder eine Formalbeleidigung noch stellte er eine Schmähkritik dar. Entscheidung Die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht