Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Brieftaube Gericht OLG Hamm Datum 11.02.2004 Aktenzeichen 13 U 194/03; NJW 2004, 2246 Sachverhalt Beim Landeanflug des Flugzeugs geriet die Brieftaube des Beklagten in den Lufteinlass der Turbine. Beurteilung Stößt eine Taube mit einem Flugzeug zusammen, so verwirklicht sich eine spezifische Tiergefahr, weil das Tier durch sein artgerechtes Flugverhalten ein Hindernis für das Flugzeug darstellt. Es kam zu einer hälftigen Schadensteilung. Entscheidung Die Rechtsmittel beider Parteien gegen das Urteil blieben erfolglos. Zurück zur Übersicht