Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Brieftaube

OLG Hamm

11.02.2004

13 U 194/03; NJW 2004, 2246

Sachverhalt

Beim Landeanflug des Flugzeugs geriet die Brieftaube des Beklagten in den Lufteinlass der Turbine.

Beurteilung

Stößt eine Taube mit einem Flugzeug zusammen, so verwirklicht sich eine spezifische Tiergefahr, weil das Tier durch sein artgerechtes Flugverhalten ein Hindernis für das Flugzeug darstellt. Es kam zu einer hälftigen Schadensteilung.

Entscheidung

Die Rechtsmittel beider Parteien gegen das Urteil blieben erfolglos.