Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Pferde Gericht OLG Nürnberg Datum 06.04.2004 Aktenzeichen 9 U 3987/03; NJW-RR 2004, 1168 Sachverhalt Der Kläger stieß mit seinem PKW mit einem Pferd des Beklagten zusammen, welches zusammen mit anderen Pferden vom Hof des Beklagten, der zu gewerblichen Zwecken Pferde hielt, entlaufen war. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Zu den Verkehrssicherungspflichten des Pferdehalters gehörten vorbeugende Abwehrmaßnahmen gegen typische Gefahren, auch wenn diese selten eintreten, und damit auch die Sicherung des Gebäudes gegen Manipulationen Unbefugter. Dies galt insbesondere aufgrund der schweren möglichen Schadensfolgen. Der Beklagte konnte somit den Entlastungsbeweis nicht führen. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht