Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Pferde

OLG Nürnberg

06.04.2004

9 U 3987/03; NJW-RR 2004, 1168

Sachverhalt

Der Kläger stieß mit seinem PKW mit einem Pferd des Beklagten zusammen, welches zusammen mit anderen Pferden vom Hof des Beklagten, der zu gewerblichen Zwecken Pferde hielt, entlaufen war. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Zu den Verkehrssicherungspflichten des Pferdehalters gehörten vorbeugende Abwehrmaßnahmen gegen typische Gefahren, auch wenn diese selten eintreten, und damit auch die Sicherung des Gebäudes gegen Manipulationen Unbefugter. Dies galt insbesondere aufgrund der schweren möglichen Schadensfolgen. Der Beklagte konnte somit den Entlastungsbeweis nicht führen.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte Erfolg.