Urteil: Details

Zivilrecht

Tierschutz - Sonstiges

Pferd

OLG Schleswig

08.07.2004

7 U 146/03; MDR 2005, 148; (LG Kiel)

Sachverhalt

Der Beklagte unterhielt im eigenen Namen eine Haftpflichtversicherung für eine Stute und stellte seiner Tochter die finanziellen Mittel für die Unterhaltung des Pferdes zur Verfügung. Ausweislich des Equidenpasses war nur die Tochter Besitzerin des Pferdes.

Beurteilung

Bei der Tierhaltereigenschaft war darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und wer das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt.

Entscheidung

Der Beklagte war nicht Halter des Pferdes gemäß § 833 BGB.