Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Pferd Gericht OLG Schleswig Datum 08.07.2004 Aktenzeichen 7 U 146/03; MDR 2005, 148; (LG Kiel) Sachverhalt Der Beklagte unterhielt im eigenen Namen eine Haftpflichtversicherung für eine Stute und stellte seiner Tochter die finanziellen Mittel für die Unterhaltung des Pferdes zur Verfügung. Ausweislich des Equidenpasses war nur die Tochter Besitzerin des Pferdes. Beurteilung Bei der Tierhaltereigenschaft war darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und wer das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt. Entscheidung Der Beklagte war nicht Halter des Pferdes gemäß § 833 BGB. Zurück zur Übersicht