Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Legehennen Gericht OLG München Datum 21.06.2005 Aktenzeichen 18 U 2648/05; NJW-RR 2006, 328 Sachverhalt Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass der beklagte Ministerpräsident des Landes Niedersachsen keinen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Plakatentwurfs mit dem Titel „Millionenfache Tierquälerei darf nicht aufhören – meine Agrarindustrie will sie…“ und dem Inhalt, dass modifizierte Käfigbatterien für Legehennen, die nach geltendem Recht verboten seien, weil die Tiere auf einer Fläche von 750qcm krank würden und litten. Beurteilung Im Rahmen der durch Art. 5 GG gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit durfte die den Tierschutz fördernde Stiftung mit Plakaten auf die Tierquälerei an Legehennen in modifizierten Käfigbatterien hinweisen. Entscheidung Die Klägerin hatte ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen abgegeben. Die Klage vor dem LG war erfolglos. Die Berufung führte zur Aufhebung des Urteils. Zurück zur Übersicht