Urteil: Details

Zivilrecht

Tierschutz - Sonstiges

Legehennen

OLG München

21.06.2005

18 U 2648/05; NJW-RR 2006, 328

Sachverhalt

Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass der beklagte Ministerpräsident des Landes Niedersachsen keinen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Plakatentwurfs mit dem Titel „Millionenfache Tierquälerei darf nicht aufhören – meine Agrarindustrie will sie…“ und dem Inhalt, dass modifizierte Käfigbatterien für Legehennen, die nach geltendem Recht verboten seien, weil die Tiere auf einer Fläche von 750qcm krank würden und litten.

Beurteilung

Im Rahmen der durch Art. 5 GG gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit durfte die den Tierschutz fördernde Stiftung mit Plakaten auf die Tierquälerei an Legehennen in modifizierten Käfigbatterien hinweisen.

Entscheidung

Die Klägerin hatte ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen abgegeben. Die Klage vor dem LG war erfolglos. Die Berufung führte zur Aufhebung des Urteils.