Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Pferd Gericht LG Hildesheim Datum 12.03.1991 Aktenzeichen 3 O 31/91; NJW-RR 1992, 415 Sachverhalt Im Verlaufe einer tierärztlichen Routinebehandlung durch den Beklagten verendete das Dressurpferd des Klägers. Der Kläger verlangte zur Beweisführung im Schadensersatzprozess vom Beklagten die Herausgabe bzw. Möglichkeit zur Einsichtnahme in die tierärztlichen Behandlungsunterlagen. Beurteilung Die durch die Einsicht in die Krankenunterlagen zu vermittelnde Kenntnis der bei dem behandelten Tier erhobenen veterinärmedizinischen Befunde und Maßnahmen waren für den Tierhalter/ Eigentümer im Interesse einer sachgerechten tierärztlichen Behandlung in der Folgezeit aufgrund seiner Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier von erheblicher Bedeutung. Er hatte zudem aufgrund der laufenden Rechtsverfolgung ein rechtliches Interesse an der Einsicht. Entscheidung Das LG verurteilte den Beklagten zur Gewährung von Einsicht und Herausgabe von Ablichtungen. Zurück zur Übersicht