Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Pferd

OLG Köln

19.06.1991

11 U 88/90; VersR 1992, 978

Sachverhalt

Der Eigentümer eines Wallachs begehrte vom Tierarzt Schadensersatz. Dieser hatte im Auftrage des Verkäufers eine tierärztliche Bescheinigung ausgestellt. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bescheinigung kaufte der Kläger das Pferd für 13.000 DM und beabsichtigte, es zum Dressurpferd ausbilden lassen, um es für 20.000 DM wieder zu verkaufen. Anlässlich der Ankaufsuntersuchung des geplanten Verkaufs wurde festgestellt, was bereits auf früher angefertigten Röntgenaufnahmen erkennbar war. Der Kläger konnte das Pferd nur für 6.000 DM verkaufen.

Beurteilung

Der Kläger hatte gerade wegen der eingeschränkten Mängelhaftung beim Tierkauf und der überaus kurzen Verjährung etwaiger Gewährleistungsansprüche ein Interesse an einer gründlichen Untersuchung und an zuverlässiger Feststellung der gesundheitlichen Beschaffenheit des Pferdes. Die Drittschutzwirkung von Verträgen über gutachterliche Feststellungen und Bewertungen aus den verschiedensten Fachgebieten war in der Rspr. vielfach anerkannt.

Entscheidung

Das LG hat die Klage abgewiesen. Das OLG hat der Klage stattgegeben.