Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Schimmelwallach Gericht OLG München Datum 13.02.1992 Aktenzeichen 24 U 797/91; NJW-RR 1992, 1081 Sachverhalt Bei der Ankaufsuntersuchung an einem Schimmelwallach wurden keine Krankheitszeichen festgestellt. Bei einer nach der Übergabe durchgeführten tierärztlichen Untersuchung wurde eine ältere Hufrollenerkrankung festgestellt. Entgegen der angeblichen Zusicherung des Verkäufers war das Pferd nicht absolut gesund und für den Turnierspringsport geeignet. Das Pferd war bei einer Leistungsschau auf Anordnung einer Turnierrichterin wegen Lahmgehens zurückgezogen worden, was dem Käufer auf Nachfrage verschwiegen wurde. Der Verkäufer riet zudem von einer Röntgenuntersuchung ab. Der Käufer erklärte Wandelung wegen arglistiger Täuschung. Der Kläger begehrte Feststellung, dass er zur Rücknahme des Pferdes gegen Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet sei. Beurteilung Die Hufrollenerkrankung sowie das Lahmgehen gehörten nicht zu den Hauptmängeln, auf die die Gewährleistung des Viehkäufers grundsätzlich beschränkt war. Der Verkäufer musste zumindest mit der Erkrankung gerechnet haben, und er konnte nicht davon ausgehen, dass der Käufer diese erkannte. Er verschwieg bewusst die für den Käufer kauferhebliche Tatsache des früheren Turnierausschlusses wegen Lahmgehens. Aufgrund arglistiger Täuschung über Nebenmängel hatte der Käufer ein Wandlungsrecht, der Kaufvertrag war rückabzuwickeln. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht