Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier American Staffordshire Terrier Gericht KG Berlin Datum 29.10.1993 Aktenzeichen 7 U 2938/93; NJW-RR 1994, 688 Sachverhalt Der American Staffordshire Terrier des Klägers wurde von Dritten entwendet und gelangte zur Tiersammelstelle des Landes Berlin. Von hier aus wurde sie dem Beklagten zur freien Verfügung überschrieben. Die Hündin wurde von dem Beklagten sterilisiert und an die Zeugin vermittelt. Aufgrund der im Ohr der wertvollen Zuchthündin eintätowierten Zuchtbuchnummer hätte der Eigentümer bei der Züchtervereinigung ermittelt werden können. Nach Angaben des Beklagten wurde die Sterilisation vorgenommen, da das zunächst äußerst aggressive Tier nach dem Eingriff friedlich war und hatte vermittelt werden können. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Der Verwahrungsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Tiersammelstelle entfaltete Schutzwirkungen zugunsten Dritter, aufgrund derer der Eigentümer gefundener Tiere einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegenüber der Tiersammelstelle geltend machen konnte. Die amtliche Tiersammelstelle hatte jedoch als gemeinnütziger Betreiber einer im öffentlichen Interesse eingerichteten Tierverwahreinrichtung keine Pflicht, die Halter aufgefundener Tiere ausfindig zu machen. Vielmehr konnte vom Halter eines abhandengekommenen Tieres erwartet werden, dass er sich bei der Sammelstelle oder anderen Tierheimen nach seinem Tier erkundigte. Auch bestand ein sachlicher Grund für die Sterilisation, so dass keine Pflichtverletzung vorlag. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht