Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Hunde, Katzen

OLG Hamburg

06.10.1994

3 U 54/94; NJW-RR 1995, 559

Sachverhalt

Der beklagte Tierarzt warb in einem ganzseitigen Bildbericht mit Namen und Praxissitz damit, dass er als einziger Tierarzt der Welt Hunde und Katzen mit dem Endoskop operierte. Der klagende Verband von Gewerbetreibenden zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nahm ihn auf Unterlassung in Anspruch. Das LG hat der Klage stattgegeben.

Beurteilung

Die Mitwirkung des Tierarztes an der für ihn werbewirksamen Presseveröffentlichung lief dem ärztlichen Standesrecht in unlauterer Weise zuwider. Andere Tierärzte, die sich in gebotener Weise werblich zurückhielten, wurden in ihrem beruflichen Fortkommen gehindert, während für den Beklagten die werbliche Darstellung ohne deren gerichtliche Unterbindung nur vorteilhaft wäre.

Entscheidung

Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.