Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Pferd Gericht OLG Hamm Datum 11.04.1995 Aktenzeichen 24 U 134/94; NJW-RR 1996, 736 Sachverhalt Die Klägerin beabsichtigte, das Pferd für 20.000 DM zu kaufen. Um sicherzugehen, dass das Pferd, das sie als Turnierpferd für Dressurreiten verwenden wollte, frei von Erkrankungen und Verletzungen war, wurden im Rahmen einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung durch den Beklagten Röntgenbilder angefertigt. Ca. 14 Wochen nach der Übergabe bemerkte die Klägerin eine starke Lahmheit hinten rechts, ohne dass das Pferd sich verletzt hätte. Auf weiteren Röntgenaufnahmen war eine Entzündung des Fesselträgers hinten rechts sowie eine Überlastung der Bänder vorne links festgestellt. Der Beklagte wurde zur Zahlung von 27.704 DM verurteilt, 20.000 DM Zug um Zug gegen Herausgabe des Wallachs. Beurteilung Nach dem Inhalt der werkvertraglichen Ankaufsuntersuchung waren die Röntgenaufnahmen auszuwerten und die Klägerin über den gesundheitlichen Zustand des Pferdes richtig und umfassend zu informieren. Bei sorgfältiger Auswertung der Röntgenbilder wäre die Erkrankung ohne weiteres erkennbar gewesen. Diese Schlechterfüllung war für den Kaufentschluss der Klägerin auch ursächlich geworden. Entscheidung Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht