Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Affen Gericht OLG Hamm Datum 21.07.2004 Aktenzeichen 3 U 77/04 Sachverhalt Ein Tierversuchslabor wehrte sich dagegen, dass Filmaufnahmen, die ein Journalist anfertigte, nachdem er sich als Tierpflegehelfer hatte einstellen lassen, ausgestrahlt wurden. Der Journalist hatte mit versteckter Kamera die tierquälerischen Versuchsreihen mit Affen gefilmt und durch das ZDF für ein Magazin bearbeiten lassen. Beurteilung Die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen war nicht nur zulässig, wenn besonders grobe Verstöße oder positiv festgestellte rechtswidrige Verhaltensweisen offen gelegt wurden. Ausreichend war ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen unterhalb der Rechtswidrigkeitsschwelle, wenn es sich also um einen Beitrag zum Meinungskampf handelte. Entscheidung Die Berufung war erfolgreich. Zurück zur Übersicht