Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Affen

OLG Hamm

21.07.2004

3 U 77/04

Sachverhalt

Ein Tierversuchslabor wehrte sich dagegen, dass Filmaufnahmen, die ein Journalist anfertigte, nachdem er sich als Tierpflegehelfer hatte einstellen lassen, ausgestrahlt wurden. Der Journalist hatte mit versteckter Kamera die tierquälerischen Versuchsreihen mit Affen gefilmt und durch das ZDF für ein Magazin bearbeiten lassen.

Beurteilung

Die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen war nicht nur zulässig, wenn besonders grobe Verstöße oder positiv festgestellte rechtswidrige Verhaltensweisen offen gelegt wurden. Ausreichend war ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen unterhalb der Rechtswidrigkeitsschwelle, wenn es sich also um einen Beitrag zum Meinungskampf handelte.

Entscheidung

Die Berufung war erfolgreich.