Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Pferd Gericht OLG Hamm Datum 03.05.2005 Aktenzeichen 19 U 123/04; NJW-RR 2005, 1369 Sachverhalt Beim Kauf eines Lehrpferdes für Dressurprüfungen der untersten Klassen wurde absolute Gesundheit und psychische Belastbarkeit des Tieres vereinbart. Bei Einstellung auf der Reitanlage wurden Lahmheiten, Entzündungsprozesse in beiden Kreuz- Darmbein- Gelenken und in den Hüftgelenken festgestellt. Beurteilung Bei einer schleichend sich fortentwickelnden Krankheit, deren Inkubationszeit regelmäßig noch vor der Übergabe begonnen hat, griff die Vermutung des § 476 BGB ein. Anders war das bei kürzerer Inkubationszeit oder Krankheit auf Grund eines Spontanereignisses. Ein solches bedurfte der Feststellung. Entscheidung Es bestand ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Zurück zur Übersicht