Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Pferd

OLG Hamm

03.05.2005

19 U 123/04; NJW-RR 2005, 1369

Sachverhalt

Beim Kauf eines Lehrpferdes für Dressurprüfungen der untersten Klassen wurde absolute Gesundheit und psychische Belastbarkeit des Tieres vereinbart. Bei Einstellung auf der Reitanlage wurden Lahmheiten, Entzündungsprozesse in beiden Kreuz- Darmbein- Gelenken und in den Hüftgelenken festgestellt.

Beurteilung

Bei einer schleichend sich fortentwickelnden Krankheit, deren Inkubationszeit regelmäßig noch vor der Übergabe begonnen hat, griff die Vermutung des § 476 BGB ein. Anders war das bei kürzerer Inkubationszeit oder Krankheit auf Grund eines Spontanereignisses. Ein solches bedurfte der Feststellung.

Entscheidung

Es bestand ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.