Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Pferde Gericht LG Dortmund Datum 09.02.2006 Aktenzeichen 4 S 176/05; NJW-RR 2006, 779 Sachverhalt Die Parteien stritten über die tierärztlichen Vergütungsansprüche. Der Kläger machte Ansprüche aus abgetretenem Recht eines Tierarztes geltend. Dieser hat verschiedene Pferde der Beklagten behandelt. Das AG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Die Abtretung von Tierarzthonoraren war nur dann nach § 134 BGB, § 203 StGB unwirksam, wenn im konkreten Einzelfall Anhaltspunkte dafür bestanden, dass aus der Behandlung des Tieres Rückschlüsse auf die Gesundheit des Tierhalters möglich waren. Entscheidung Die Berufung hatte ganz überwiegend Erfolg. Zurück zur Übersicht