Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Rinder Gericht OLG Oldenburg Datum 06.03.2006 Aktenzeichen 11 U 115/05; RdL 2007, 8 Sachverhalt Der Beklagte ist Tierarzt. Die Klägerin macht gegen ihn Schadensersatz wegen Infizierung ihres Tierbestandes geltend, weil ein Angestellter des Beklagten diese Infektion durch Mehrfachverwendung des Impfbesteckes verursachte. Das LG gab der Klage im wesentlichen statt. Beurteilung Die Mehrfachverwendung eines Impfbesteckes nach vorherigem Einsatz in einem anderen Rinderbestand und Reinigung mit Wasser entspricht nicht der geschuldeten Sorgfalt. Es ist eine vorherige Desinfektion oder Verwendung getrennter Impfbestecke erforderlich. Die geschuldete Sorgfalt ist auch dann verletzt, wenn die Pflicht zur Verwendung sterilen Bestecks bisher nur im Beipackzettel des Impfstoffherstellers und auf tierärztlichen Kongressen, aber erst nach dem Schadeneintritt in den amtlichen Mitteilungen für Tierärzte publiziert wurde. Entscheidung Die Berufung des Beklagten hatte nur teilweise Erfolg. Zurück zur Übersicht