Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Araberhengst

BGH

29.03.2006

VIII ZR 173/05; NJW 2006, 2250; (OLG Hamm)

Sachverhalt

Der Kläger erwarb von der Beklagten einen Araberhengst aus deren Zucht. Ein halbes Jahr später trat der Kläger unter Berufung auf gesundheitliche Mängel, insb. ein Sommerekzem vom Kauf zurück. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Die Vermutung des § 476 BGB war grundsätzlich auch auf den Tierkauf anzuwenden. Sie konnte jedoch wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein. Bei einer saisonal sichtbaren Allergie war dies jedoch nicht der Fall.

Entscheidung

Die Berufung des Kl. hatte Erfolg, die zugelassene Revision führte zur Zurückverweisung.