Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Araberhengst Gericht BGH Datum 29.03.2006 Aktenzeichen VIII ZR 173/05; NJW 2006, 2250; (OLG Hamm) Sachverhalt Der Kläger erwarb von der Beklagten einen Araberhengst aus deren Zucht. Ein halbes Jahr später trat der Kläger unter Berufung auf gesundheitliche Mängel, insb. ein Sommerekzem vom Kauf zurück. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Die Vermutung des § 476 BGB war grundsätzlich auch auf den Tierkauf anzuwenden. Sie konnte jedoch wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein. Bei einer saisonal sichtbaren Allergie war dies jedoch nicht der Fall. Entscheidung Die Berufung des Kl. hatte Erfolg, die zugelassene Revision führte zur Zurückverweisung. Zurück zur Übersicht