Urteil: Details

Zivilrecht

Hund, Katze

AG Hamburg

16.04.1991

46 C 224/91; NJW-RR 1992, 203

Sachverhalt

Im Mietvertrag zwischen den Parteien war ein Genehmigungsvorbehalt für Hunde- und Katzenhaltung vereinbart. Die Beklagten hatten vereinbarungsgemäß einen Hund gehalten, schafften sich aber später anstelle des Hundes eine Katze an. Die Klägerin forderte die Beklagten auf, die Katze zu entfernen.

Beurteilung

Ohne Genehmigung des Vermieters war die Haltung von Hunden oder Katzen unzulässig und es bestand ein Anspruch des Vermieters auf Beendigung der Tierhaltung. Die Genehmigung für die seinerzeitige Haltung eines Hundes erstreckte sich nicht auf die Katzenhaltung und nicht einmal auf andere Tiere derselben Art.

Entscheidung

Das AG hat der Klage auf Entfernung stattgegeben.