Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Moskitos Gericht OLG Düsseldorf Datum 12.11.1992 Aktenzeichen 18 U 72/92; NJW-RR 1993, 315 Sachverhalt Die Kläger hatten beim Beklagten eine Pauschalreise nach Mombasa/ Kenia gebucht. Sie brachen die Reise frühzeitig ab. Die ins Freie führende Zimmertür hatte unten eine handbreite Öffnung gehabt, durch welche Moskitos in einem unerträglichen Ausmaß eingedrungen waren. Die Klage hatte keinen Erfolg. Beurteilung Bei einer Reise in ein südliches Land berechtigte der Umstand allein, dass durch Türspalten Moskitos in sein Zimmer eindrangen, den Reisenden nicht zur Kündigung des Reisevertrages. Entscheidung Die Berufung blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht