Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Sandfliegen, Moskitos Gericht LG Hamburg Datum 15.01.1997 Aktenzeichen 302 S 112/96; NJW-RR 1997, 1205 Sachverhalt Der Kläger machte im Zusammenhang mit einer Urlaubsreise in die Dominikanische Republik als Reisemangel geltend, Sandfliegen, Moskitos und andere Stechmücken seien überwiegend am hoteleigenen Strand aufgetreten, nicht jedoch in angrenzenden Strandabschnitten. Die Klage war hinsichtlich anderer Reisemängel in Höhe von 1.800 DM zunächst erfolgreich, in der weiteren Berufung jedoch erfolglos. Beurteilung Der Reisende in subtropischen und tropischen Gebieten musste mit anderen dort vorhandenen Naturgegebenheiten rechnen als in der deutschen Großstadt und konnte deren Auftreten nicht als Mangel seiner Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Entscheidung Die Berufung des Beklagten hatte im Hinblick auf die Stechmücken Erfolg. Zurück zur Übersicht