Urteil: Details

Zivilrecht

Hund

OLG Hamburg

18.11.1997

2 Wx 61/97; ZMR 1998, 584

Sachverhalt

In der Wohnungseigentumsanlage der Beteiligten war es den einen Hund haltenden Wohnungseigentümern untersagt, das Tier auf der gemeinsamen Zuwegung zum Gebäude unangeleint oder unzureichend angeleint laufen zu lassen. Da es in der Vergangenheit zu Störungen gekommen war, wurde eine Wiederholungsgefahr angenommen. Die Antragstellerin nahm zunächst nur einen zuwiderhandelnden Hundehalter auf Unterlassung in Anspruch. Das LG hatte der Klage stattgegeben und ein Ordnungsgeld verhängt.

Beurteilung

Den Individualanspruch der betroffenen Eigentümer konnte der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne Ermächtigungsbeschluss gerichtlich geltend machen. Es bestand kein Anspruch der Beklagten auf Gleichbehandlung im Unrecht, so dass die Antragstellerin nicht verpflichtet war, alle Hundehalter gleichzeitig gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg und führte zur Festsetzung des angedrohten Ordnungsgeldes auf 5.000 DM.