Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Schäferhunde Gericht OLG Zweibrücken Datum 24.08.1999 Aktenzeichen 3 W 164/99; ZMR 1999, 853 Sachverhalt Die Beteiligten waren Miteigentümer eines Grundstücks, das in zwei Wohnungseigentumsrechte aufgeteilt war. Der Antragsgegner betrieb auf dem Gemeinschaftseigentum eine Hobby-Hundezucht und hielt derzeit vier Schäferhunde. Der Antragsteller, der selbst einen Schäferhund hielt, beantragte, dem Antragsgegner zu untersagen, auf dem Grundstück gleichzeitig mehrere Hunde zu halten. Das AG hat die Hundezucht untersagt, die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen. Beurteilung Die übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung stellte auch dann, wenn - wie hier - die Teilungserklärung keine Beschränkungen vorsah, eine unzumutbare Belastung der Wohnungseigentümer dar und war damit unbillig. Dabei kam es auf konkrete Geruchs- oder Geräuschbelastungen nicht an; es genügte bereits die Besorgnis der Belästigung. Auch durch eine jahrelange, im Gegensatz zu der getroffenen Nutzungsvereinbarung stehende Übung wurde die Gemeinschaftsordnung nicht stillschweigend außer Kraft gesetzt oder geändert. Entscheidung Die sofortige weitere Beschwerde führte nicht zu einem Erfolg des Antraggegners Zurück zur Übersicht