Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Hunde, Katzen Gericht OLG Celle Datum 31.01.2003 Aktenzeichen 4 W 15/03; ZMR 2003, 440 Sachverhalt In der Eigentümerversammlung wurde für die Zukunft eine Beschränkung der Tierhaltung der einzelnen Eigentümer beschlossen. Die Hausordnung sah eine Beschränkung der Tierhaltung nicht vor. Die Klage gegen die Beschränkungen hatte keinen Erfolg. Beurteilung Die nach der Hausordnung gestattete unbeschränkte Tierhaltung barg generell die objektive Gefahr unzulässiger Belästigungen anderer Wohnungseigentümer in sich. Nach typisierender Betrachtung war die Beschränkung auf einen Hund bzw. eine Katze pro Wohneinheit wirksam. Beim Versterben eines von mehreren zuvor gehaltenen Tieren gab es keinen Bestandsschutz. Entscheidung Die Berufung blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht