Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OLG Oldenburg Datum 20.04.1998 Aktenzeichen Ss 166/98 (II / 113) Sachverhalt Beamteten Tierärzten fiel bei einem Kontrollbesuch auf dem Bauernhof des Angeklagten ein dort frei herumlaufender Jagdhund auf, der ein elektronisches Dressurhalsband oder – wie behauptet - eine diesem nachgebildete Attrappe trug und sich äußerst scheu und verstört zeigte. Am nächsten Tag erschienen die beiden Veterinäre erneut auf dem Anwesen; diesmal lief ihnen das Tier, das jetzt kein Halsband mehr trug, ohne jede Scheu, freudig und schwanzwedelnd entgegen. Beurteilung Das Verhalten beim 1. Besuch ist typisch für ein Tier, das an das Tragen eines solchen Teletaktgeräts gewöhnt ist und damit schmerzhafte Erfahrungen verbindet, daher zeigt es auch die gleiche instinktive Reaktion wie bei einer (angeblich) bloßen Attrappe. Entscheidung Die Berufung gegen die Verurteilung blieb ohne Erfolg\r\n\r\n Zurück zur Übersicht