Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Hund

OLG Oldenburg

20.04.1998

Ss 166/98 (II / 113)

Sachverhalt

Beamteten Tierärzten fiel bei einem Kontrollbesuch auf dem Bauernhof des Angeklagten ein dort frei herumlaufender Jagdhund auf, der ein elektronisches Dressurhalsband oder – wie behauptet - eine diesem nachgebildete Attrappe trug und sich äußerst scheu und verstört zeigte. Am nächsten Tag erschienen die beiden Veterinäre erneut auf dem Anwesen; diesmal lief ihnen das Tier, das jetzt kein Halsband mehr trug, ohne jede Scheu, freudig und schwanzwedelnd entgegen.

Beurteilung

Das Verhalten beim 1. Besuch ist typisch für ein Tier, das an das Tragen eines solchen Teletaktgeräts gewöhnt ist und damit schmerzhafte Erfahrungen verbindet, daher zeigt es auch die gleiche instinktive Reaktion wie bei einer (angeblich) bloßen Attrappe.

Entscheidung

Die Berufung gegen die Verurteilung blieb ohne Erfolg\r\n\r\n