Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht Hessischer VGH Datum 10.12.2001 Aktenzeichen 11 TZ 2861/01 Sachverhalt Der Schäferhund der Antragstellerin hatte ein Elektroreizgerät als ständiges Halsband zu tragen. Beurteilung Der Dauereinsatz eines Elektroreizgeräts führte zu einer starken Beschränkung des artgemäßen Verhaltens und damit zu einer nicht unerheblichen Schädigung des Tieres; zugleich war diese Art der Haltung ein Indiz für Mängel bei Verhältnismäßigkeit und gebotener Sorgfalt in der Erziehung und Kontrolle des Hundes. Entscheidung Gerichtliche Schritte gegen die Untersagung der Hundehaltung blieben erfolglos. Zurück zur Übersicht