Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Hund

Hessischer VGH

10.12.2001

11 TZ 2861/01

Sachverhalt

Der Schäferhund der Antragstellerin hatte ein Elektroreizgerät als ständiges Halsband zu tragen.

Beurteilung

Der Dauereinsatz eines Elektroreizgeräts führte zu einer starken Beschränkung des artgemäßen Verhaltens und damit zu einer nicht unerheblichen Schädigung des Tieres; zugleich war diese Art der Haltung ein Indiz für Mängel bei Verhältnismäßigkeit und gebotener Sorgfalt in der Erziehung und Kontrolle des Hundes.

Entscheidung

Gerichtliche Schritte gegen die Untersagung der Hundehaltung blieben erfolglos.