Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Hunde

AG Bad Vilbel

30.10.1996

4 Ds – 65 Js 7380.5/96

Sachverhalt

Der Angeklagte betrieb einen Hundezwinger. Bei einer Aktion fanden die Beamten dort 11 Tiere vor, die sich in schlechtem bis sehr schlechtem Ernährungszustand befanden und in völlig verwahrlosten und verschmutzten Boxen untergebracht waren.

Beurteilung

Der Angeklagte verstieß in eklatanter Weise gegen den Tierschutz.

Entscheidung

Verurteilung des Angeklagten